Reisebedingungen

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REISEBEDINGUNGEN (MOTORRADREISEN)

VERANSTALTER

Veranstalter ist IMTBike SL, Calle Chapineria 6B 28925 Madrid Spanien. Vor dem Absenden des Buchungsformulars an IMTBike per Internet, bitten wir Sie, die AGB sorgfältig zu lesen und als vertraglich bindend zu akzeptieren. Keine Buchung wird von unserem Reservierungssystem erfasst, ohne dass der Kunde die AGB als gelesen erklärt und akzeptiert hat.

MITARBEITER UND BEAUFTRAGTE DIENSTLEISTER

IMTBike wird von seinen Mitarbeitern und Dienstleistern repräsentiert. Sie gehören jedoch weder zur Vertragspartei, noch sind sie verantwortlich oder haftbar für Mängel, die in unseren Dienstleistungen, wie sie in unseren vertraglich festgelegten Reiseunterlagen beschrieben werden, auftreten.

RESERVIERUNG UND ANZAHLUNG

Zum Zeitpunkt der Tourbuchung ist eine Anzahlung in Höhe von 500,– Euro pro Person fällig. Diese Anzahlung dient Ihnen als Platzreservierung. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt und Plätze werden nach ihrer zeitlichen Eingangsmeldung reserviert.  Der Restbetrag ist spätestens 60 Tage vor dem Reiseantritt zu bezahlen. Die Mietdauer wird nicht durch Unpässlichkeit des Mietenden oder durch andere Gründe unterbrochen. Während der Tour ist IMTBike nicht verpflichtet ein beschädigtes Motorrad zu ersetzen.

EIGENES MOTORRAD

Wenn ein Tourteilnehmer mit seinem eigenen Motorrad an einer Reise teilnimmt, kann IMTBike keine Versicherung anbieten.

IM TOURPREIS ENTHALTEN

Im Tourpreis ist all das enthalten, was auf unserer Hompepage als Information zu dieser Tour angegeben ist.

IM TOURPREIS NICHT ENTHALTEN

Alle nicht im Preis aufgelisteten Punkte und persönliche Gegenstände.

ZIMMERKONTINGENT

Einzelzimmer sind gegen Aufpreis in der Reihenfolge der Buchungseingänge verfügbar, können jedoch bei begrenzter Anzahl nicht immer garantiert werden. Wünscht eine Einzelperson, sich ein Doppelzimmer mit einem anderen Reiseteilnehmer zu teilen, wird sich IMTBike bemühen, einen geeigneten Zimmergenossen zu finden. Gelingt IMTBike dies nicht, muss der Einzelzimmerzuschlag berechnet werden.

HAFTUNG DES MIETERS FÜR SCHÄDEN

Der Mieter haftet vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Motorrades dem Vermieter gegenüber auch für leichte Fahrlässigkeit, hinsichtlich Verlust (auch Abhandenkommen oder Beschlagnahmung des Motorrades) und für sämtliche Schäden (wie z.B. Unfall oder Betriebsschäden, Schäden in Folge unsachgemäßer Behandlung und Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus am Motorrad während der Mietzeit entstehen. Bei Schäden am Mietmotorrad haftet der Mieter für tatsächlich angefallene oder gem. Sachverständigengutachten festgestellte Reparaturkosten, Berechnung- und Rückführungskosten, Sachverständigenkosten, technische und marktanteilige Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.

STORNIERUNEN UND RÜCKGABEN OHNE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG

Stornierung und Rückerstattung
Bei Stornierungen, die mehr als 60 Tage vor Abreise eingehen, wird eine Stornogebühr von 200 Euro pro Person erhoben. Bei Stornierungen, die weniger als 60 Tage vor der Abreise eingehen, werden die Tourkosten wie folgt einbehalten: 59-42 Tage, 20 % der Tourkosten; 41-21 Tage 30 % der Reisekosten; innerhalb von 20 Tagen 100 % des Reisepreises. Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise von einer IMTBIKE-Tour oder -Vermietung werden keine Rückerstattungen oder Ermäßigungen gewährt.
Eine Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.

STORNIERUNGEN UND RÜCKGABEN MIT REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG

Stornierung und Rückerstattung
Bei Stornierungen, die mehr als 60 Tage vor Abreise eingehen, wird eine Stornogebühr von 200 Euro pro Person erhoben. Bei Stornierungen, die weniger als 60 Tage vor der Abreise eingehen, werden die Tourkosten wie folgt einbehalten: 59-42 Tage, 20 % der Tourkosten; 41-21 Tage 30 % der Reisekosten; innerhalb von 20 Tagen 100 % des Reisepreises. Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise von einer IMTBIKE-Tour oder -Vermietung werden keine Rückerstattungen oder Ermäßigungen gewährt.
Eine Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.

BENUTZERDEFINIERTE TOUREN

IMTBIKE kann benutzerdefinierte Touren für Gruppen ab 10 Personen zusammen stellen. Sie werden nach den detaillierten Angaben ausgearbeitet, die von demjenigen, der die Gruppe anführt vorgegeben werden. Muss eine benutzerdefinierte Tour abgesagt oder verschoben werden, nachdem IMTBIKE die Tour entworfen hat, gelten folgende Regeln:

  • Wenn die Tour noch nicht begonnen und der Kunde unsere Rücktrittsversicherung abgeschlossen hat, wird das bereits bezahlte Geld gemäß unserer Rücktrittsversicherung zurückerstattet.
  • Wenn die Tour noch nicht begonnen und der Kunde keine Rücktrittsversicherung bei uns abgeschlossen hat:
    • Wenn mehr als 60 Tage bis zum Beginn der Tour verbleiben, wird die Tourkaution von IMTBIKE einbehalten und kann dem Kunden für eine zukünftige Tour mit demselben Design bis zu zwei Jahre lang angerechnet werden.
    • Wenn weniger als 60 Tage bis zum Beginn der Tour verbleiben, werden die Tourkosten von IMTBIKE einbehalten und können dem Kunden für eine zukünftige Tour mit demselben Design bis zu zwei Jahre lang angerechnet werden.

MINDESTTEILNEHMERZAHL

Bis zwei Wochen vor Reisantritt kann IMTBike eine Reise absagen, wenn die für die Reise vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich benachrichtigt und seine bereits bezahlten Beträge zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückerstattet.

VORZEITIGE STORNIERUNG ODER ABBRUCH DER REISE

Bei höherer Gewalt:

Wenn eine Reise nicht angetreten werden kann, oder abgebrochen werden muss aufgrund von äußerlichen, nicht von IMTBIKE zu vertretenden Umständen wie: Naturkatastophen, Streiks, WHO-Warnungen, gelten bei IMTBIKE folgende Richtlinien:

  • Wenn die Reise noch nicht angetreten wurde und der Kunde eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, bekommt er seine Kosten in voller Höhe gemäß unseren Rücktrittsbestimmungen zurückerstattet.
  • Wenn die Reise noch nicht angetreten wurde und der Kunde keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat:
    • bei mehr als 60 Tage vor Reisebeginn, wird die vom Kunden geleistete Anzahlung von IMTBIKE „geblockt“ für die Nutzung einer weiteren Reise innerhalb der nächsten zwei Jahre.
    • bei weniger als 60 Tagen vor Reisebeginn, werden die vom Kunden geleisteten 100 % der Reisekosten von IMTBIKE „geblockt“ für die Nutzung einer weiteren Reise innerhalb der nächsten zwei Jahre.

Wurde die Reise bereits angetreten und muss abgebrochen werden, behält IMTBIKE den proportional nicht genutzten Betrag ein, der dann mit einer Reise innerhalb der nächsten zwei Jahre verrechnet wird.

EINHALTUNG VON VERKEHRSVORSCHRIFTEN UND DER IMTBIKE REGELN

Wenn der Kunde die Verkehrsvorschriften nicht einhält und seine Fahrweise nicht den Grundsätzen der Reisegruppe anpasst, kann der Vertrag seitens IMTBike annulliert werden. Der Kunde wird umgehend informiert und das Motorrad gesichert.

REISEPASS, VISUM, FÜHRERSCHEIN UND KRANKENSCHEIN

Der Kunde ist für die Einhaltung der oben genannten Regeln und den daraus resultierenden Konsequenzen bei Nichteinhaltung verantwortlich. Er muss einen gültigen Reisepass und wenn notwendig ein Visum, einen internationalen Führerschein und eine Krankenversicherung für den Zeitraum der Reise vorlegen können.

HAFTUNG

IMTBIKE haftet für den Inhalt und die Erbringung der in der Reisebeschreibung aufgeführten Dienstleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit. IMTBIKE ist für die sorgfältige Reisevorbereitung, Überwachung und Auswahl der Vertragspartner wie Hotels und Restaurants verantwortlich. IMTBIKE ist nicht verantwortlich oder haftbar bei Verkehrsunfällen. IMTBIKE behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung, falls notwendig, einen Teil oder die komplette Reise zu annullieren und Änderungen in diesem Zusammenhang vorzunehmen. Die zusätzlichen Kosten, die daraus entstehen, werden gegebenenfalls vom Kunden getragen.

Darüber hinaus erklärt sich jeder Reiseteilnehmer damit einverstanden, dass Inhaber, Organisatoren und IMTBIKE eingeschlossen, nicht für seine persönliche Sicherheit verantwortlich sind und weder einzeln noch gemeinsam für Vorfälle haften, die in Verbindung mit der Durchführung oder Teilnahme an der Tour, zu Verletzungen, Tod oder Schaden an seinem Eigentum, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern führen.

IMTBIKEistnicht verantwortlich oder haftbarfür Verzögerungen, die seitens desHerstellers bei der Übergabe derMotorräder auftreten.

IMTBIKE haftet nicht für Gegenstände, die verloren gehen oder aus unseren Vermietstationen oder Begleitfahrzeugen gestohlen werden.

Die Haftung von IMTBIKE als Reiseveranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund,  ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Tourpreises beschränkt.

IMTBIKE ist nicht verantwortlich für Verspätungen oder Änderungen im Zeitplan.

ÄNDERUNGEN IM TOURPLAN

Da die Touren abhängig von der Jahreszeit und den Wetterbedingungen sind, behält sich IMTBIKEike das Recht vor, wenn notwendig, die  Reisestrecke und damit auch Unterkünfte, Hotels und Restaurants entsprechend anzupassen. Wir sind dabei bemüht, den Charakter der Tour nicht zu verändern und stets gleichartige Leistungen zu erbringen.

TOUR-MIETPREISE, VERMIETPREISE UND MOTORRADKOSTEN

Die Preise werden auf Grundlage der Wechselkurse zum Zeitpunkt des Drucks und der zugrunde liegenden Tarife berechnet. Sie können sich je nach internationalen Währungsschwankungen und Preissteigerungen verändern und dürfen von IMTBIKE nach Erhalt der Restzahlung 60 Tage vor Reisebeginn angepasst werden.

FOTO & VIDEOMATERIAL

Die auf den Touren von IMTBIKE angefertigten Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von IMTBike. IMTBike ist berechtigt, dieses Material für Werbe- und Marketingzwecke zu verwenden, auch wenn ein Tourmitglied darauf zu erkennen ist, ohne dass diesem dafür Ansprüche gegenüber IMTBIKE entstehen.

Von diesem Recht wird kein Gebrauch gemacht, wenn seitens des Kunden ausdrücklich untersagt wird, Fotomaterial, auf denen er zu sehen ist, zu verwenden. Dieses Ersuchen hat nur Gültigkeit, wenn sie vor dem Reisebeginn gestellt wird.

VERSICHERUNGEN

IMTBIKE empfiehlt den Abschluss einer passenden Reise-, Krankheit- und Unfallversicherung und einer Reiserücktrittsversicherung mit unseren Agenten.

MÜNDLICHE VEREINBARUNGEN

des Vertrages sind solange unwirksam, bis sie durch IMTBIKE schriftlich bestätigt wurden.

DRUCKFEHLER

IMTBIKE behält sich das Recht vor, Druckfehler und Fehler in der Kalkulation jederzeit zu korrigieren.

MIETBEDINGUNGEN (MOTORRADVERMIETUNG)

Die Mietbedingungen sind Bestandteil des Motorradnutzungsvertrages zwischen IBERIAN MOTO TOURS, S.L. (Vermieter), bekannt unter IMTBIKE und dem Kunden (Mieter). Vorbehalten bleiben abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die nur schriftlich gültig sind.

VERMIETUNG

Gegenstand des Vertrages mit IMTBIKE ist ausschließlich die zeitweise Überlassung des/r gebuchten Motorrads/räder. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Motorrad eigenverantwortlich ein. Alle Preise enthalten unbegrenzte Kilometer, sofern nicht anders vereinbart, sowie Vollkaskoversicherung mit der gewählten Selbstbeteiligung und spanischen Mehrwertsteuer.

BEGRENZTE KILOMETER

Im Falle einer 1–6-tägigen Anmietung sind die Kilometer auf 300 km/Tag begrenzt.  Jeder zusätzliche Kilometer wird mit 0,35 Euro/km berechnet. Bei Vermietungen von 7  Tagen oder länger sind unbegrenzte Kilometer im Mietpreis enthalten.

RESERVIERUNG UND BEZAHLUNG

Für die Verarbeitung der Buchung ist eine gültige Kreditkarte (VISA, MasterCard) erforderlich. Nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung wird Ihre Kreditkarte mit der vereinbarten und bestätigten Anzahlung belastet. Die Höhe der Anzahlung für Motorradvermietung ist 30% der voraussichtlichen Mietkosten. Diese Anzahlung ist gleichzeitig die Reservierung Ihres Motorrads. Den Restbetrag buchen wir 30 Tage vor Mietbeginn von Ihrer Kreditkarte ab.

MINDESTMIETDAUER

Die kürzeste mögliche Mietdauer ist 1 Tag an einem Wochentag, von Montag bis Freitag. An den Wochenenden sind mindestens 2 Tage Anmietung (Samstag und Sonntag) möglich, mit Abholung Freitag abends und Abgabe Montag morgens (vorausgesetzt an diesen Tagen ist kein Feiertag). An einigen Wochenenden im Jahr ist eine Mindestmietdauer von 3 Tagen erforderlich: das sind die Wochenenden, an denen die MotoGP-Rennen in Spanien und Portugal stattfinden und ebenso die spanische BMW Rallye.

GEWÄHRLEISTUNG DER VERFÜGBARKEIT

Nach Ihrer Anzahlung erhalten Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung per Email oder Fax. Sie ist gleichzeitig die Bestätigung, dass Ihr gebuchtes Motorrad verfügbar ist. IMTBIKE behält sich jedoch das Recht vor, jederzeit das gebuchte Motorrad aufgrund unvorhersehbarer Umstände durch ein vergleichbares Motorrad zu ersetzen. IMTBIKE bemüht sich, Ihnen das gewünschte Motorrad zur Verfügung zu stellen. Es kann jedoch zu unerwarteten und unkontrollierbaren Situationen kommen; das können unter anderem mechanische Mängel, Unfallschäden und Diebstahl sein. Sollte IMTBIKE nicht in der Lage sein, das bestätigte Motorrad durch ein gleiches oder ein vergleichbares Modell zu ersetzen, wird eine Rückerstattung über die Differenz des Services vom Beteiligten eingefordert. Dies ist die Höchsthaftungsgrenze von IMTBIKE.

Auch wenn das Motorrad vor der vereinbarten Mietdauer abgegeben wird, ist der vertraglich vereinbarte Mietpreis in voller Höhe zu bezahlen.

RÜCKTRITT (TEILWEISE ODER GANZ) UND UMBUCHUNG

Bei Stornierung 30 Tage vor Anmietung werden 50 % der Anzahlung erstattet.  Bei 30-15 Tage vor Anmietung werden 50 % der gesamten Mietkosten erstattet. Bei 15 Tagen oder weniger gibt es keine Rückerstattung.

Es ist möglich, den Mietzeitraum einmalig und gegen einen Aufpreis zu ändern. Die Terminänderung muss spätestens einen Werktag vor Beginn der Anmietung vorgenommen und die neuen Mietdaten im gleichen Zug angegeben werden. Die neuen Termine dürfen maximal 12 Monate hinter dem ursprünglichen Mietbeginn liegen.  FÜR DIESEN SERVICE BERECHNEN WIR EINEN ZUSCHLAG VON 20% DES MIETPREISES,  JEDOCH MINDESTENS 100 EUROS.

Bei höherer Gewalt

Für den Fall, dass, ein Motorrad nicht ausgeliehen werden kann oder nach dem Start unterbrochen wird und dies aus Gründen höherer Gewalt passiert, die außerhalb der Kontrolle von IMTBIKE und des Kunden liegen, wie dies bei einer Naturkatastrophe, längeren Streiks, Weltgesundheitswarnungen, Krieg oder Politik der Fall sein könnte, geht IMTBIKE wie folgt vor:

–              Wenn die Vermietung noch nicht begonnen hat, behält sich IMTBIKE das Recht vor, das gesamte vom Kunden für die Vermietung zum Zeitpunkt der Stornierung gezahlte Geld zurückzuhalten und diesen Betrag als Gutschrift mit einer zukünftigen Vermietung zu verrechnen.

–              Wenn die Vermietung bereits begonnen hat und unterbrochen werden muss, behält sich IMTBIKE das Recht vor, das gesamte vom Kunden für die Vermietung gezahlte Geld einzubehalten und das anteilige nicht verwendete Geld als Gutschrift für eine zukünftige Vermietung zu verwenden.

PFLICHTEN DES MIETERS

Der Mieter hat das Motorrad sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Straßenverkehrsgesetze zu beachten. Er haftet für alle Verwaltungsgelder, Bußgelder und Strafen, die auf seiner Benutzung des Motorrades beruhen.

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: in Besitz sein eines gültigen Reisepasses, einer Reiseversicherung, eines Führerschein der Europäischen Union oder eine gültige internationale Fahrerlaubnis für die Dauer des Aufenthalts. Der Mieter ist für die Zahlung aller Bußgelder oder Strafen verantwortlich, die ihm während seiner Mietdauer Motorrads entstehen.

Es ist dem Mieter insbesondere verboten:

  1. das Motorrad anderen, als auf dem Mietvertrag benannten berechtigten Fahrern, zu überlassen.
  2. das Motorrad einem berechtigten Fahrer zu überlassen, wenn gegen diesen ein Fahrverbot verhängt wurde oder dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis oder fahruntüchtig ist.
  3. das Motorrad zu fahren, wenn gegen ihn selbst ein Fahrverbot verhängt wurde oder er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
  4. das Motorrad in fahruntüchtigem Zustand zu fahren.
  5. das Motorrad zu gewerblichen Zwecken zu benutzen.
  6. die Teilnahme an Motorradveranstaltungen jeglicher Art einschließlich der dazugehörenden Übungsfahrten.
  7. das Motorrad abseits befestigter Straßen (off-road) zu fahren.
  8. das Motorrad zu verpfänden, zu verkaufen oder sonst in einer Weise über das Motorrad oder seine Teile, Ausstattung, Zubehör und Dokumente zu verfügen, die dem Vermieter in seinem Recht als Eigentümer oder irgend einem anderen Recht, das der Vermieter am Motorrad besitzt, schaden können.
  9. das Motorrad für Fahrten in außereuropäischen Ländern wie Marokko zu fahren.

PFLICHTEN UND HAFTUNG DES VERMIETERS

Der Vermieter übergibt das Motorrad in einem einwandfreien, betriebssicheren und verkehrssicheren Zustand. Außerdem erhält der Mieter die Kfz-Papiere und das Werkzeug. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese bei Übergabe im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden. Wird während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Motorrades zu gewährleisten, muss der Mieter vor einer Reparatur die Einwilligung des Vermieters einholen. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden des Mieters beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.

HAFTUNG DES MIETERS FÜR SCHÄDEN

Der Mieter haftet vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Motorrades dem Vermieter gegenüber auch für leichte Fahrlässigkeit, hinsichtlich Verlust (auch Abhandenkommen oder Beschlagnahmung des Motorrades) und für sämtliche Schäden (wie z.B. Unfall oder Betriebsschäden, Schäden in Folge unsachgemäßer Behandlung und Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus am Motorrad während der Mietzeit entstehen. Bei Schäden am Mietmotorrad haftet der Mieter für tatsächlich angefallene oder gem. Sachverständigengutachten festgestellte Reparaturkosten, Berechnungs- und Rückführungskosten, Sachverständigenkosten, technische und marktanteilige Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.

IMTBIKE bietet Kunden gerne Hilfe an, wenn sie einen Paketdienst oder Postservice für persönliche Koffer oder Pakete zwischen unseren Verleihstationen benötigen. Diese Paketdienstleistung wird von einer unabhängigen Firma ausgeführt, die nicht zu IMTBIKE gehört.

IMTBIKE vermittelt lediglich zwischen dem Kunden und dem Paketdienst. Somit übernimmt IMTBIKE keinerlei Verantwortung für verspätete Lieferungen. Bei Verlust, Schaden oder Verzögerungen, die während der Versendung des Materials passieren, muss der Kunde seine Reklamation selbst an den Paket-Dienstleister stellen und IMTBIKE aus jeglicher Haftung entlassen.

VERHALTEN BEI UNFÄLLEN UND SONSTIGEN SCHÄDEN

Bei jedem Schadenseintritt, auch bei Schäden oder Unfällen ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich telefonisch zu verständigen. Abschlepp- und/oder Reparaturdienste sind nur nach Abstimmung mit IMTBike zu beauftragen. Bei jedem Unfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen. Beweismittel (Zeugen, Spuren etc.) sind zu sichern, die Daten der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann.

IMTBIKE bietet Kunden, die dies wünschen an, einen Kurier- / Paketdienst zu beauftragen, um ihre Koffer oder Pakete von unseren Verleihstationen aus zu versenden. Diese Paket- / Kurierdienstleistung wird von einem unabhängigen Unternehmen durchgeführt, das nicht mit IMTBIKE vertraglich in Verbindung steht.

IMTBIKE fungiert nur als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Paketdienstleister und haftet in keinem Fall für Verzögerungen bei der Lieferung des gesendeten Materials oder für dessen Beschädigung oder Verlust.

Im Falle eines Verlusts, einer Beschädigung oder einer Verzögerung, die während des Versands des Materials auftritt, muss der Kunde selbst den Anspruch geltend machen, den er für angemessen erachtet, um die mit der Sendung beauftragte Paketfirma beauftragen, so dass IMTBIKE frei von jeglicher Verantwortung bleibt.

VERSICHERUNGSSCHUTZ

Der Mieter verpflichtet sich, im Falle eines Schadens am Motorrad finanziell dafür bis zur Höhe seiner gewählten Selbstbeteiligung (ohne SB bei VIP) aufzukommen. Die Daten der Kreditkarte werden dafür von IMTBike als Zahlungsgarantie hinterlegt.

Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er trotz Vollkaskoversicherung in folgenden Fällen für Schäden haftet. Wenn er:

  1. die Vertragspflichten wie unter Punkt „Pflichten des Mieters“ nicht beachtet
  2. sich bei Unfällen unerlaubt vom Unfallort entfernt
  3. Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt
  4. die vereinbarte Mietzeit vertragswidrig überschreitet

In der Basisversicherung, die im Mietpreis enthalten ist, ist eine Vollkaskoversicherung dabei, die Folgendes abdeckt:

–              Vollkaskoversicherung im Schadensfall, Unfall, Feuer oder Diebstahl, mit 3000 Euro Selbstbeteiligung (SB). Das heißt, der Fahrer des Motorrads ist verpflichtet, die Kosten des Schadens oder Totalschadens bis zu 3000 Euro zu bezahlen. Der Rest wird von der Versicherung abgedeckt.

–              Vollkaskoversicherung für Drittschäden bei Unfällen, wobei die Leistung bei Personenschäden auf 50 Mio. Euro pro Unfall begrenzt ist.

–              Medizinische Verpflegung des Fahrers bis 900 Euro, innerhalb von 365 Tagen nach dem Unfall, in einem spanischen öffentlichen Gesundheitszentrum, oder in Zentren, die von Unespa und den „Dirección General de Seguros y Fondos de pensiones“ anerkannt und im BOE veröffentlich wurden.

–              Schadensersatz im Todesfall des Fahrers: 6000 Euro

–              Schadensersatz bei Dauerinvalidität: Maximal 6000 Euro (abhängig von der Schwere der Verletzung).

–              Der Fahrer als einziger unter den Versicherungsschutz fällt.

Diese Klauseln verlieren ihre Wirksamkeit in den folgenden Fällen:

–              wenn der Fahrer unter Einfluss von Alkohol,  Drogen, Betäubungsmitteln oder sonstiger psychoaktiver Substanzen war.

–              wenn das Motorrad auf von IMTBike unerlaubten Strecken gefahren wird, d.h. off-road, Waldwegen, nicht geteerten Straßen und Rennstrecken.

Die VIP Versicherung ist eine optionale Zusatzversicherung, die 25 Euro pro Miettag kostet. Sie ist eine Vollkaskoversicherung für das Motorrad, die Folgendes abdeckt:

–              Vollkaskoversicherung im Schadensfall, Unfall, Feuer oder Diebstahl, mit 500 Euro Selbstbeteiligung (SB). Das heißt, der Fahrer des Motorrads ist verpflichtet, die Kosten des Schadens oder Totalschaden bis zu 500 Euro zu bezahlen. Der Rest wird von der Versicherung abgedeckt.

–              Vollkaskoversicherung für Drittschäden bei Unfällen, wobei die Leistung bei Personenschäden auf 50 Mio. Euro pro Unfall begrenzt ist.

–              Medizinische Verpflegung des Fahrers bis 900 Euro, innerhalb von 365 Tagen nach dem Unfall, in einem spanischen öffentlichen Gesundheitszentrum, oder in Zentren, die von Unespa und den „Dirección General de Seguros y Fondos de pensiones“ anerkannt und im BOE veröffentlich wurden.

–              Schadensersatz im Todesfall des Fahrers: 6000 Euro.

–              Schadensersatz bei Dauerinvalidität: Maximal 6000 Euro (abhängig von der Schwere der Verletzung).

–              Der Fahrer als einziger unter den Versicherungsschutz fällt.

Diese Klauseln verlieren ihre Wirksamkeit in den folgenden Fällen:

–              wenn der Fahrer unter Einfluss von Alkohol,  Drogen, Betäubungsmitteln oder sonstiger psychoaktiver Substanzen war.

–              wenn das Motorrad auf von IMTBike unerlaubten Strecken gefahren wird, d.h. off-road, Waldwegen, nicht geteerten Straßen und Rennstrecken.

MOTORRADRÜCKGABE

Das Motorrad wird in einwandfreiem Zustand und ohne äußerlich erkennbare Mängel übergeben. Der Mieter hat das Motorrad am Ende der Mietzeit am vereinbarten Rückgabeort, Datum und Uhrzeit mit allen Kfz-Papieren, Werkzeug und Zubehör in gleichem Zustand zurückzugeben. Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, der die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar werden lässt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere falsche Angaben des Mieters zur Person, zur Bonität sowie die schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle der fristlosen Kündigung ist das Mietmotorrad sofort, auch vor Ablauf der ordentlichen Mietzeit, zurückzugeben. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche des Vermieters unberührt.

  1. Der Mieter verpflichtet sich, alle Bußgelder, die im Mietzeitraum das gemiete Motorrad betreffen zu bezahlen. Für die Bearbeitung der Geldstrafe erhebt IMTBIKE eine Gebühr in Höhe von 30 Euro.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, 30 Euro Gebühr pro Motorrad zu bezahlen, wenn die Abholung und Abgabe außerhalb der normalen Bürozeiten von IMTBIKE erfolgt (z. Bsp. am Wochenende und/oder an nationalen und örtlichen Feiertagen). Diese Gebühr ist direkt beim Vermietungsagenten, der den Mieter außerhalb der normalen IMTBIKE-Arbeitszeiten empfängt zu bezahlen. IMTBIKE´s Arbeitszeiten sind von Montag bis Freitag 10 Uhr – 19 Uhr.

VERSICHERUNG

IMTBIKE empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für Krankheit, Unfall sowie eine Versicherung für Reiserücktrittskosten.

DRUCKFEHLER

IMTBIKE behält sich das Recht vor, Druckfehler und Fehler in der Kalkulation jederzeit zu korrigieren.

KUNDENINFORMATIONSKLAUSEL

Gemäß Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016  – und im Einklang mit der DSGVO– erhebt, verarbeitet und nutzt IMTBIKE TOURS SL, mit Sitz in C/CHAPINERIA, 6B (POLIGONO INDUSTRIAL VENTORRO DEL CANO) 28925 ALCORCON (MADRID), die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für kommerzielle Zwecke und Werbung zu unseren Produkten und angebotenen Dienstleistungen, auf jegliche Art , einschließlich elektronischer Kommunikationsmittel.

Sie haben jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezoge­nen Daten zu widerrufen. Ihre Eingabe auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch und/oder Datenübertragung, richten Sie bitte mit Kopie Ihres Personalausweises oder eines entsprechend anerkannten Dokumentes, an folgende Adresse: IMTBIKE TOURS SL, C/CHAPINERIA, 6B (POLIGONO INDUSTRIAL VENTORRO DEL CANO) 28925 ALCORCON (MADRID).