Reiserücktrittsversicherung

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Iberian Moto Tours (IMTBIKE) bietet eine Reiserücktrittsversicherung an. Kunden, die diese Option wählen, erhalten eine Reisekostenerstattung, wenn er oder sein Reisebegleiter die Reise aus Gründen, die von der Versicherung abgedeckt sind, abbrechen oder unterbrechen muss.

Sie gilt nicht für Ausgaben, die nicht gegenüber IMTBIKE gemacht wurden. Hierzu zählen z.B. Flugkosten oder Kosten, die vor und nach der Reise enstanden sind, wie Hotelreservierungskosten, die IMTBIKE als Service für den Kunden im voraus bezahlt hat.

Diese Versicherung kann nur zum Zeitpunkt der Reisebuchung abgeschlossen werden. IMTBIKE akzeptiert keine Anfrage für diese Zusatzoption, nachdem die Reise bereits gebucht worden ist. Der Mitreisende oder Zimmergenosse gilt als ernannter Reisebegleiter. Wenn Sie ein Einzelzimmer gebucht haben, können Sie vor Antritt der Reise einen Mitreisenden als Reisebegleiter ernennen.

Der Versicherungsschutz kostet 7,5% der Gesamtreisekosten, einschliesslich des Motorradmodell-“Upgrade”, des Einzelzimmerpreisaufschlags und der Reisekosten, ausschliesslich der VIP-Versicherung und anderer Beträge, die nicht an IMTBIKE gezahlt wurden.

IMTBIKE bezahlt eine Rückerstattung, wenn es dem Versicherten unmöglich ist, die Reise anzutreten oder zu vollenden, wenn einer der folgenden Fälle auftritt:

  • Bei Krankheit, Unfall oder Tod des Versicherten, seines Reisebegleiters oder eines nahen Verwandten oder Geschäftspartners von einem der beiden.
  • Weltgesundheitswarnungen
  • Wenn der Versicherte oder sein Reisebegleiter als Schöffe vereidigt werden muss oder eine gerichtliche Vorladung hat.
  • Wenn das Haus des Versicherten oder das seines Reisebegleiters durch Feuer, Überschwemmung oder anderen Naturkatastrophen unbewohnbar wurde.
  • Wenn der Versicherte oder sein Reisebegleiter auf dem Anfahrtsweg in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde. Dieser muss polizeilich protokolliert sein.
  • Wenn der Versicherte oder sein Reisebegleiter zu einem Bundeswehreinsatz gerufen wird.
  • Wenn der Flug aufgrund von Streik, schlechtem Wetter, Naturkatastrophen oder aufgrund anderer Umstände seitens der Fluggesellschaft storniert werden muss, so dass der Versicherte oder sein Reisebegleiter nicht rechtzeitig am Reiseantrittsort erscheinen kann.
  • Bei Arbeitslosigkeit. Wenn der Versicherte mindestens seit drei aufeinanderfolgenden Jahren an derselben Arbeitsstelle tätig ist und seine Arbeit ohne eigenes Verschulden verliert, nachdem er die Versicherung abgeschlossen hat.

Aus der Versicherung wird Folgendes ausdrücklich ausgeschlossen:

  • Kosten, die nicht im Tourpreis enhalten sind, wie Flugtickets und weitere Hotelübernachtungskosten.
  • die VIP-Versicherung
  • der Verlust von Reisegepäck
  • Arztkosten inklusive Überführungskosten
  • Vorerkrankungen. Darunter sind alle Verletzungen und Krankheiten, die bis 120 Tage vor Versicherungsabschluss aufgetreten sind oder von einem anerkannten Arzt diagnostiziert wurden und eine ärztliche Behandlung erfordern.
  • Jegliche andere Sachlagen, die nicht ausdrücklich oben genannt wurden.

Wenn die Buchung vor Antritt der Reise storniert wird, werden die gesamten Kosten erstattet.

Wenn die Reise abgebrochen werden muss (und die Versicherung abgeschlossen war), werden anteilige Kosten auf Basis der Tage, an denen nicht gereist werden kann, erstattet.

Wenn ein Flug storniert wurde oder ein Unfall passiert, der es dem Versicherten nicht ermöglicht, pünktlich am Abfahrtstag anzukommen, hat er die Möglichkeit, die Reise zu stornieren oder der bereits begonnenen Reise nachzukommen. Wenn er sich entscheidet, die Reise zu stornieren, werden ihm die Reisekosten erstattet. Wenn er sich der bereits begonnenen Reise anschliessen möchte, wird IMTBIKE prüfen, ob dies möglich ist. Wenn IMTBIKE ein Nachreisen für machbar hält und der Versicherte IMTBIKE bittet ihn dabei zu unterstützen, müssen alle Zusatzkosten vom Kunden getragen werden. Die anteiligen Kosten für die Tage an denen er nicht reisen konnte, werden in diesem Fall nicht erstattet.